Heute eine Ursuline werden? Wie geht das?
Kandidatur:
So nennt sich die erste Zeit des Kennenlernens der Gemeinschaft, in der eine junge Frau, die sich ernsthaft für das Ordensleben in unserer Gemeinschaft interessiert, durch Besuche, Teilnahme an Gebetszeiten o. Ä. unsere Gemeinschaft kennen lernen kann – und umgekehrt. Diese Zeit dient einer gegenseitigen Annäherung und kann durch einen bewussten Schritt noch als eine (recht unverbindliche) Phase der Orientierung und der Klärung der Berufungsfrage dienen. Der Zeitrahmen hierfür lässt sich individuell klären.
Postulat:
Entschließt sich eine Frau, in unsere Gemeinschaft einzutreten, bittet sie um Zulassung zum Postulat und tritt damit in die Gemeinschaft ein, wenn ihr die Gemeinschaft die Aufnahme gewährt. Während dieser Zeit kann eine berufliche Tätigkeit oder Ausbildung noch (zeitweise) absolviert werden. Das Postulat dauert ein Jahr und dient der Vorbereitung auf das Noviziat und die damit verbundene Einkleidung.
Noviziat:
Bittet eine Postulantin um Zulassung zum Noviziat und erhält sie dazu die Zustimmung des Konventskapitels, dann beginnt das zweijährige Noviziat, die eigentliche Einführung und der Beginn des Ordenslebens, mit der Einkleidung. Hier wird die Novizin in das Ordensleben eingeführt, lernt immer mehr das Leben in unserer Gemeinschaft kennen, kann sich ggf. beruflich (neu) orientieren. Das erste Noviziatsjahr, das sog. „kanonische Jahr“, dient in besonderer Weise der Berufungsklärung und wird deshalb ohne berufliche Tätigkeit oder berufliche Ausbildung/Studium durchgeführt. Diese Zeit wird in größerer Zurückgezogenheit geführt, um das Horchen auf Gott und das „Ausprobieren“ des Ordenslebens in einem gewissen Schonraum zu ermöglichen, der nicht vom Stress einer Berufstätigkeit oder Ausbildung belastet ist. Im zweiten Noviziatsjahr wird die berufliche Tätigkeit bzw. das Studium fortgesetzt.
Zeitliche Profess:
Ziel des Noviziats ist die Ablegung der zeitlichen Profess, um deren Zulassung dazu eine Novizin, die ihre Berufung in unserer Gemeinschaft zu finden meint, am Ende des Noviziats bittet. In der zeitlichen Profess, die zunächst auf drei Jahre abgelegt wird, verpflichtet sich die Novizin zu den drei evangelischen Räten der Armut, der gottgeweihten Ehelosigkeit und des Gehorsams und bindet sich damit enger an unsere Gemeinschaft. Die zeitliche Profess kann ggf. noch verlängert werden, wenn es Ausbildung oder sonstige Gründe sinnvoll erscheinen lassen, oder die Schwester oder Gemeinschaft noch mehr Klärungszeit erbitten.
Ewige Profess:
Die endgültige Bindung an Christus und die Gemeinschaft erfolgt in der Ewigen Profess, in der sich die Schwester auf Lebenszeit an Christus und die Gemeinschaft mit ihren drei Gelübden bindet.
Auch nach dieser langjährigen Zeit der Ordensausbildung bleiben die Gemeinschaft und jede einzelne Schwester auf dem Weg, und lässt sich formen und weiterbilden – sowohl in beruflicher, menschlicher, aber vor allem auch geistlicher Hinsicht. Es geht um ein Wachsen und Reifen und ein immer tieferes Hineinwachsen in die persönliche Berufung und die Aufgaben der Gemeinschaft.