Erklärung zur Anwendung der Grundordnung

Am 1. Oktober 2013 wurde – mit Wirkung zum 1. November 2013 – durch die Oberin des Konvents der Ursulinen, Sr. Katharina Merz, die Anwendung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse erklärt.

Mit dieser Erklärung, die von Bischof Dr. Friedhelm Hofmann mit Schreiben vom 15. Oktober 2013 bestätigt wurde, ermöglicht der „Dritte Weg“ auch weiterhin die Regelung und Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen innerhalb der Einrichtungen des Ursulinenklosters.

Würzburg, im November 2013